Als externer Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz nach § 54 BImSchG vermitteln wir kompetentes Wissen. Unsere Aufgaben umfassen:
- Beratung des Betriebes
- Hinwirkung auf Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren
- Begutachtung von Verfahren
- Kontrolle der Betriebsstätte und der Messungen
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
- Mitteilung festgestellter Mängel
- Aufklärung der Betriebsangehörigen
- Berichterstattung
Weitere Teamunterstützung leisten wir entsprechenden Betreibergesellschaften gemäss unserem Leistungsspektrum.